Beitragsordnung

Beitragsordnung RD-Marketing e. V.

  1. Die Mitgliedschaft im Verein ist gem. § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung beitragspflichtig. U. a. finanziert er sich aus den gemäß der nachfolgenden Tabelle festgelegten Mitgliedsbeiträgen, die gem. § 10 Abs. 7 die entsprechenden Stimmrechte gewähren (je 100,-- € netto gewähren 1 Stimme).
  2. Alle Zuwendungen zum Verein sind vom Verein gemäß Umsatzsteuergesetz zu versteuern, da der Verein selbst gegenüber dem Finanzamt umsatzsteuerpflichtig ist. Sofern ein Mitglied nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann der Verein bei der Rechnungserstellung von einem gesonderten Umsatzsteuerausweis absehen.
  3. Es werden folgende Mindestbeiträge festgelegt (wobei gem. § 7 Abs. 3 der Vereinssatzung Ausnahmen in den dort geregelten Fällen zulässig sind):

Art der Mitgliedschaft

Monatlicher Beitrag in € netto

Jahresbeitrag in €

netto

Stimmrecht

Passive Fördermitglieder1

5,00

60,00

ohne

Aktive private Mitglieder2

12,00

144,00

1 Stimme (ab 200 € 2 Stimmen, je weitere 100 € Beitrag 1 zusätzliche Stimme)

Existenzgründer 
Beitrag gilt für zwei Jahre ab Gründungsmonat

12,00

144,00

1 Stimme

Gewerbetreibende bis   5 Mitarbeiter

30,42

365,00

3 Stimmen oder mehr

Gewerbetreibende bis 20 Mitarbeiter

50,00

600,00

6 Stimmen oder mehr

Gewerbetreibende ab 20 Mitarbeiter

200,00

2400,00

24 Stimmen max. 36 Stimmen gem. Ziff. 5

Städte und Gemeinden bzw. Gemeindezusammenschlüsse* Mindestbeitrag

-

2.000,00

20 Stimmen max. 36 Stimmen gem. Ziff. 5

1 das können auch gemeinnützige Vereine oder ähnliche Gruppierungen sein

2 das können Einzelpersonen, Vereine, kulturschaffende Gruppen und Vereine und Gruppierungen (z. B. nicht eingetragene Vereine) sein, jedoch  n i c h t  Gewerbevereine, Werbegemeinschaften usw., die einen Zusammenschluss von Unternehmungen in einer Passage, einem Einkaufspark o.ä. darstellen.

  1. Alle unter 3. genannten Beträge sind Netto-Beträge. Jedes Mitglied erhält eine Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer. Bei den mit * gekennzeichneten Mitgliedsgruppen ist für den Stimmrechtsanteil der tatsächlich gezahlte Betrag inkl. MwSt., bei allen anderen Mitgliedern der Nettobeitrag ohne Umsatzsteuer maßgebend. Für das Stimmrecht ist der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer maßgebend. Das Stimmrecht entsteht erst mit der tatsächlichen Zahlung für das jeweilige Wirtschaftsjahr.
  2. Bei den obigen Beiträgen handelt es sich um Mindestbeiträge. Jedem Mitglied steht es frei, einen höheren Beitrag mit entsprechend höherem Stimmrechtsanteil zu zeichnen, wobei hier ein Höchstbeitrag von 3.600,-- € zzgl. MwSt. (d.h. 36 Stimmen) für die Berechnung der Stimmen gilt.
  3. Der jeweilige gezeichnete Mitgliedsbeitrag wird nach Wahl des Mitgliedes halbjährlich oder jährlich gegen Rechnungsstellung eingezogen. Jedes Mitglied hat auf Verlangen eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.
  4. Mitglieder, die dem Verein im Laufe des Jahres beitreten, erhalten mit der Bestätigung der Mitgliedschaft eine Rechnung über den anteiligen Jahresbeitrag, dem volle Monate zugrunde gelegt werden.
  5. Über die Eingruppierung eines Vereins oder einer Gruppierung gemäß der obigen Tabelle entscheidet im Streitfall der Vorstand nach pflichtgemäßem und billigem Ermessen. Jedes Mitglied kann im Falle einer Ablehnung des Antrags die Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangen.
  6. Die Beiträge sind nach Rechnungsstellung sofort fällig. Im Verzugsfall kann der Verein für jede Mahnung 5,00 € als Mahnkosten und ggfs. die gesetzlich zulässige Verzinsung verlangen.

Rendsburg, 28.06.2017

Ansprechpartner:

RD Marketing e. V.
Anke Samson
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
Tel. 0 43 31 - 438 400
mail: info(at)rd-marketing.de

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